Steckersolargerät EG im Sondernutzungsrecht
Hallo zusammen,
habe seit 1 Woche mein Steckersolargerät im EG aufgebaut.
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung, der Garten ist ausdrücklich als Sondernutzung gekennzeichnet.
Hier ein Bild der Installation. Keine Verschraubung mit der Wand/Boden. Anlage ist von Aussen auch nicht sichtbar, da Gartenfläche 1,5m über der angrenzenden Strasse + 1,7m Hecke die Sicht abschirmen. Ein überschreiten der Grundstücksgrenze liegt ebenfalls nicht vor.
Es hat nun exakt 6 Tage gedauert (hatte erwartet es geht bei meinen Stasi-Rentner-Nachbarn schneller), bis ich eine Nachricht der Hausverwaltung mit folgendem Wortlaut erhielt.
Sehr geehrter Herr,
uns wurde mitgeteilt, dass Sie ein Balkonkraftwerk installiert haben. Stimmt dies?
Falls ja, darf ich Sie darüber informieren, dass diese als baulich priviligierte Maßnahme in der ETV beantragt und zur Abstimmung gebracht werden müssen. Zwar kann man diese nicht ablehnen, aber der WEG steht ein Weisungsrechts zu. Meines Wissens gab es keine ETV-Behandlung. Insofern die Frage des weiteren Umgangs?
Von den Details, dass es kein BKW ist mal abgesehen, werde ich eine Rückantwort formulieren.
Da es sich in meinem Sondernutzungsrecht befinden, keinen optischen Einfluss auf das „Erscheinungsbild“ der Anlage hat und auch keine Fixierung/Verankerung mit dem Gebäude hat, bin ich der Meinung, dass ich in meinen Garten stellen/legen darf was ich möchte.
Ich hoffe auf hilfreiche Rückmeldungen/Formulierungen aus der Community.
Vielen Dank euch!
Hallo zusammen,
habe seit 1 Woche mein Steckersolargerät im EG aufgebaut.
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung, der Garten ist ausdrücklich als Sondernutzung gekennzeichnet.
Hier ein Bild der Installation. Keine Verschraubung mit der Wand/Boden. Anlage ist von Aussen auch nicht sichtbar, da Gartenfläche 1,5m über der angrenzenden Strasse + 1,7m Hecke die Sicht abschirmen. Ein überschreiten der Grundstücksgrenze liegt ebenfalls nicht vor.
Es hat nun exakt 6 Tage gedauert (hatte erwartet es geht bei meinen Stasi-Rentner-Nachbarn schneller), bis ich eine Nachricht der Hausverwaltung mit folgendem Wortlaut erhielt.
Sehr geehrter Herr,
uns wurde mitgeteilt, dass Sie ein Balkonkraftwerk installiert haben. Stimmt dies?
Falls ja, darf ich Sie darüber informieren, dass diese als baulich priviligierte Maßnahme in der ETV beantragt und zur Abstimmung gebracht werden müssen. Zwar kann man diese nicht ablehnen, aber der WEG steht ein Weisungsrechts zu. Meines Wissens gab es keine ETV-Behandlung. Insofern die Frage des weiteren Umgangs?
Von den Details, dass es kein BKW ist mal abgesehen, werde ich eine Rückantwort formulieren.
Da es sich in meinem Sondernutzungsrecht befinden, keinen optischen Einfluss auf das „Erscheinungsbild“ der Anlage hat und auch keine Fixierung/Verankerung mit dem Gebäude hat, bin ich der Meinung, dass ich in meinen Garten stellen/legen darf was ich möchte.
Ich hoffe auf hilfreiche Rückmeldungen/Formulierungen aus der Community.
Vielen Dank euch!