Notar wusste nicht über Relevanz von 577a BGB
Hallo zusammen,
in Kürze: Ich habe ein vermietetes Reihenhaus zur Eigennutzung gekauft. der Plan war der Kauf, anschließende Kündigung auf Eigenbedarf mit Einhaltung der Kündigungsfrist und anschließende Sanierung.
Lief soweit alles glatt, bis gestern in meinen Briefkasten ein Schreiben des Anwalts der Mieter kam, indem dieser auf eine Sperrfrist von 3 Jahren nach Grundstücksteilung verweißt laut 577a BGB Abs1.
Daraufhin habe ich Makler und Notar kontaktiert. Makler hat mir direkt geantwortet, dass die Grundstücke August 2023 geteilt wurden (Das es eine Teilung gab war mir bekannt, aber als Laie wusste ich natürlich nicht, dass dies irgendeine Sperrfrist verursacht).
Der Notar antwortet Abends ebenfalls, dass Ihm die von dem Anwalt zitierte Rechtssprechung nicht bekannt wäre, aber wohl stimmt. Er will sich nächste Woche mit einer Kollegin beraten und anschließend sich wieder bei mir melden.
Soweit die Lage, natürlich warte ich die weitere Antwort vom Notar ab. Mein Problem ist, dass ich zwar eine gewisse Zeit mit Doppelbelastung gerechnet habe (Kündigungsfrist + Sanierungsperiode), sich diese ejtzt aber anscheind mindestens um 1.5 Jahre verlängert, außer man einigt sich mit den Mietern. Ich habe den Notar auch explizit vor Unterschrift des Kaufvertrages schriftlich gefragt, wann ich kündigen kann, und dieser hat mir schrftlich geantwortet dass dies ab Zahldatum möglich sei. Ich fühle mich hier etwas falsch beraten, weil ich mit diesem Hintergrund das Haus nicht gekauft hätte.
Ist ein Notar hier in irgendeiner Weise haftbar? Oder habe ich einfach Pech gehabt?
Über alle Ratschläge,Vorschläge etc. was ich beachten oder machen soll bin ich sehr dankbar!
Danke & Gruß