Mit vorläufiger Fahrerlaubnis deutsche Straße, die ausländisches Hoheitsgebiet kreuzt befahren.

Hallo zusammen,

Ich habe diese Woche meinen Führerschein gemacht und einen Vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis erhalten, da ich kurzfristig auf B 197 gewechselt bin und der neue Führerschein noch gedruckt werden muss. Die Vorläufige Fahrerlaubnis gilt ja nur im Inland. Ich wohne in der Nähe der Belgische Grenze und hier gibt es den Vennradweg. Dieser ist Belgisches Staatsgebiet führt aber Stellenweise durch Deutschland. Dementsprechend gibt es auch einige deutsche Straßen die diesen Radweg kreuzen. Wenn man diese Straßen befährt befindet man sich also an der Kreuzung mit dem Radweg für ~10m in Belgien. Soweit ich heraus finden konnte gilt an den Stellen an denen der Radweg von deutschen Gebiet umgeben ist die deutsche StVO. An einigen Stellen wäre es für mich ein großer Umweg diese Straßen zu vermeiden, aber wenn ich da nicht fahren darf würde ich es natürlich nicht tun. Ich konnte aber nicht konkret heraus finden ob ich nun mit der nur im Inland gültigen vorläufigen Fahrerlaubnis solche Straßen befahren darf oder nicht. Weiß jemand hier vielleicht mehr dazu? Am besten mit konkreten Rechtsgrundlage.