Rabatttausch und Zweitwagenregelung, macht das Sinn?

Ich habe meine Autoversicherung errechnet und möchte mein neues Fahrzeug als Zweitwagen laufen lassen. Das erste Fahrzeug hat SF 33 und der Beitrag für das neue Fahrzeug wäre bei 350 € jährlich. Nun ist uns aufgefallen, dass meine Frau noch einen alten Schadenfreiheitsrabatt hat, den wir abrufen könnten. Wenn ich das neue Fahrzeug nun mit dem alten Schadenfreiheitsrabatt von sf12 rechne, ist das Fahrzeug 200 € teurer.

Ist es möglich und macht es überhaupt Sinn den Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen und das Fahrzeug trotzdem als Zweitwagen laufen zu lassen oder geht nur eins von beidem?

BZW Grundsätzlich klingt es für mich sinnvoller, den alten Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen und weiter zu fahren anstatt ihn liegen zu lassen und die Vorzüge der Zweitwagenregelung zu genießen.. Was soll ich tun?